Die Händler- und Werkstättenverträge im Autohandel unterliegen der
wettbewerbsrechtlichen Regelung durch eine EG Gruppenfreistellungsverordnung
für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO). Im Detail wird darin festgelegt,
unter welchen Voraussetzungen diese Verträge (trotz
wettbewerbsbeschränkender Klauseln) vom Kartellverbot des Art 81 EG
freigestellt sind.
Die JUSLINE macht den Text dieser EG Gruppenfreistellungsverordnung für den
Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO) im Rahmen einer eigenen europarechtlichen
Website zugänglich, der "Offene Gesetzeskommentar" ermöglicht und
unterstützt die verständliche Erläuterung einzelner Artikeln
(www.jusline.net).
Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt oder Interessenschwerpunkt
Wettbewerbsrecht bzw. Vertragshändlerrecht können für ihre Homepage mit der
JUSLINE die Mitbenutzung von Subdomains wie kfz-gvo.com, www.kfz-gvo.de,
www.kfzgvo.com, www.kfzgvo.de, www.fusionskontrolle.com,
www.fusionskontrolle.info, www.fusionskontrolle.net,
www.vertragshaendlerrecht.de, www.vertragshaendlerrecht.info oder
www.wettbewerbsrecht.net vereinbaren.
Rechtsanwälte mit Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkt Kfz-GVO:
Bücher zum Kartellrecht und zur KFZ-GVO können unter www.jurbooks.com oder
www.amazon.de online bestellt werden.
Für weitere Informationen über den Autohandel empfiehlt sich eine Suche
unter www.google.de.