EG Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO)
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Die Händler- und Werkstättenverträge im Autohandel unterliegen der wettbewerbsrechtlichen Regelung durch eine EG Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO). Im Detail wird darin festgelegt, unter welchen Voraussetzungen diese Verträge (trotz wettbewerbsbeschränkender Klauseln) vom Kartellverbot des Art 81 EG freigestellt sind.

Die JUSLINE macht den Text dieser EG Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Kfz-GVO) im Rahmen einer eigenen europarechtlichen Website zugänglich, der "Offene Gesetzeskommentar" ermöglicht und unterstützt die verständliche Erläuterung einzelner Artikeln (www.jusline.net).

Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt oder Interessenschwerpunkt Wettbewerbsrecht bzw. Vertragshändlerrecht können für ihre Homepage mit der JUSLINE die Mitbenutzung von Subdomains wie kfz-gvo.com, www.kfz-gvo.de, www.kfzgvo.com, www.kfzgvo.de, www.fusionskontrolle.com, www.fusionskontrolle.info, www.fusionskontrolle.net, www.vertragshaendlerrecht.de, www.vertragshaendlerrecht.info oder www.wettbewerbsrecht.net vereinbaren.

Rechtsanwälte mit Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkt Kfz-GVO:

Bücher zum Kartellrecht und zur KFZ-GVO können unter www.jurbooks.com oder www.amazon.de online bestellt werden.

Für weitere Informationen über den Autohandel empfiehlt sich eine Suche unter www.google.de.

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